Leistung/Kosten Kosten 1. Anwaltskosten Die anwaltliche Vergütung für die außergerichtliche und gerichtliche Vertretung bzw. Beratung ergibt sich entweder aus dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder aus einer Vergütungsvereinbarung. Bei der Vertretung im gerichtlichen Verfahren dürfen die Anwaltskosten die Vergütung nach dem RVG allerdings nicht unterschreiten. Die Vereinbarung einer höheren als der gesetzlichen Vergütung ist hingegen jederzeit möglich. Die Vereinbarung einer Vergütung kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die gesetzlichen Gebühren erkennbar nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der anwaltlichen Tätigkeit stehen. Das Honorar für eine Erstberatung beträgt für den Verbraucher nach dem RVG höchstens 190,00 €, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wird. 2. Gerichtskosten Die Gerichtskosten richten sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) und sind bei Einreichung des Antrags bei Gericht zunächst als Vorschuss zu zahlen. Die Höhe der Gerichtskosten richtet sich nach dem Verfahrenswert. Mein Angebot: Vereinbarung eines Honorars für die Erstberatung, die den Umfang und die Schwierigkeit der Sache sowie Ihre persönlichen Einkommensverhältnisse berücksichtigt. Damit die Anwalts- und Gerichtskosten für Sie transparent sind, berechne ich Ihnen auf Ihren Wunsch bereits vor der Erteilung des Mandats die voraussichtlich entstehenden Kosten. 3. Rechtsschutzversicherung Ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Anwaltskosten trägt, kann mit Ihrer Versicherung geklärt werden. Mein Angebot: Anfrage bei Ihrer Rechtsschutzversicherung nach kostendeckendem Rechtsschutz und Abrechnung mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Hierfür werden keine Kosten geltend gemacht. 4. Verfahrenskostenhilfe Für das gerichtliche Verfahren kann Verfahrenskostenhilfe beantragt werden. Bei der Bewilligung übernimmt zunächst der Staat die Kosten des Verfahrens. Die Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe setzt voraus, dass Sie aufgrund Ihrer persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse die Kosten für das gerichtliche Verfahren gar nicht, nur zum Teil oder nur in Raten aufbringen können und die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung Aussicht auf Erfolg hat und nicht mutwillig erscheint. Mein Angebot: Beantragung der Verfahrenskostenhilfe für Sie bei Gericht, ohne dass hierfür Anwaltskosten erhoben werden. Sie müssen lediglich ein Formular über Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse ausfüllen, das ich Ihnen zuvor aushändigen werde. Sie können bereits bei der Kontaktaufnahme mit dem Kontaktformular auf Ihre wirtschaftliche Lage hinweisen, so dass ich unverzüglich Verfahrenskostenhilfe für Sie beantragen kann.